20 Vogelarten nicht mehr „schützenswert“ – Naturschutz versus Windkraftlobbyismus

von Redaktion

Was haben Kranich, Schwarzstorch, Ziegenmelker, Wiedehopf, Graureiher, Nachtreiher, Purpurreiher, Lachmöwe, Mittelmeermöwe, Schwarzkopfmöwe, Seeschwalbe, Alpenschneehuhn, Haselhuhn, Birkhuhn, Auerhuhn, Rohrdommel, Zwergdommel, Mornellregenpfeifer, Wachtelkönig und Waldschnepfe gemein? Auf ausdrücklichen Wunsch von Robert Habecks „Klima- und Wirtschaftsministerium“ wurden diese 20 (!) Vogelarten aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Naturschutzverbände schlagen Alarm!

So veröffentlichte der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität am 28.1.2024 den Beitrag:

Bundesregierung priorisiert Windkraft auf Kosten des Artenschutzes – Ein Überblick

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten zwei Jahren auf Anregung und Wunsch der grünen Minister Habeck & Lemke und der Grünen-Bundestagsfraktion verschiedene Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Gesetze vorgenommen. Alle diese Maßnahmen hatten das Ziel, die Windkraft zu priorisieren und gehen zu Lasten des Artenschutzes.

Bedauerlicherweise fanden diese weitreichenden Änderungen in den deutschen Medien nur sehr wenig Beachtung. Es wurde – falls überhaupt – nur oberflächig und mit fehlendem Hintergrundwissen darüber berichtet; meist wurden die Streichungen im Artenschutz gänzlich ignoriert.

Diese Änderungen gehen vollständig zulasten des Naturschutzes. Der bislang vorgegebene Einsatz für die Erhaltung der Natur und des Artenschutzes wird nahezu komplett ausgehebelt und aufgegeben. Hierbei wird bewußt in Kauf genommen, daß Artenschutz und Biodiversität massiven Schaden nehmen, der nicht wiedergutzumachen ist. Dies geschieht in Kenntnis europarechtlicher Vorgaben, die genau diesen gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen entgegenstehen. Vorgegeben wurde zwar, Windkraft und Naturschutz „in Einklang zu bringen”. Tatsächlich dienen diese Vorgaben ausschließlich der Bevorzugung der Windenergie und des massiven Ausbaus dieser Energieform.

Aufgrund dieser Änderungen legte der VLAB gemeinsam mit anderen Natur- und Tierschutzverbänden Beschwerde bei der EU-Kommission ein und wies in Stellungnahmen auf diese Verstöße hin.“


Weitere Informationen unter:

www.landschaft-artenschutz.de

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